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Trockenfrüchte nach China exportieren: GACC-Registrierung, Kennzeichnung und Logistik
Die Nachfrage nach hochwertigen und gesunden Snacks wächst in China rasant. Der Marktzugang ist jedoch ein systematischer Prozess, der eine Herstellerregistrierung und die Einhaltung von Normen erfordert.
Das Wichtigste
- Ausländische Lebensmittelhersteller müssen bei der GACC registriert sein (Dekret 248).
- Produkte müssen den GB-Normen entsprechen.
- Etiketten müssen gemäß GB 7718 auf Chinesisch sein.
- Der Seeweg nach Shanghai dauert etwa 28–36 Tage.
GACC-Registrierung
Nach Dekret Nr. 248 der chinesischen Zollverwaltung (GACC) müssen ausländische Hersteller, die Lebensmittel nach China exportieren, in deren System registriert sein. Je nach Produktkategorie erfolgt die Registrierung über die zuständige Behörde oder direkt.
Normen und Kennzeichnung
Die Produkte müssen den einschlägigen nationalen GB-Lebensmittelsicherheitsnormen entsprechen. Etiketten vorverpackter Lebensmittel sind nach GB 7718 auf Chinesisch zu gestalten – mit Produktname, Zutaten, Nettofüllmenge, Herstellungsdatum, Haltbarkeit, Ursprung und Importeur in China.
- GACC-Registrierungsnummer des Herstellers
- Pflanzengesundheitszeugnis
- Ursprungszeugnis
- Analysezertifikat (COA)
- Chinesisches Etikett
Für den grenzüberschreitenden E-Commerce (CBEC) können andere Anforderungen gelten als im allgemeinen Handel. Eine frühe Entscheidung über den Vertriebskanal verkürzt den Prozess.
Logistik
Der Seeweg von Mersin nach Shanghai, Qingdao oder Tianjin dauert etwa 28–36 Tage. Für manche Sendungen bietet die Bahn über den Mittleren Korridor eine Alternative.
Quellen & Vorschriften
- GACC-Dekret Nr. 248 (2021)
- GB 7718 – Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel
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